7 vs. Wild Staffel 2 – Wildcard Bewerber mit selbst gebautem Köder

Hallo ihr Lieben,

auch wenn die Bewerbungsfrist für die Wildcardbewerbung zu 7 vs. Wild Staffel 2 schon längst vorbei ist, möchte ich euch heute mal einen besonderen Bewerber für die #7vswildcard vorstellen.

Marius vom YouTube Kanal Red-Perch Handmade Lures ist 27 Jahre alt, seit seiner Kindheit begeisterter Angler und fertigt seine Angelköder selbst. Außerdem ist er immer auf der Suche nach neuen handgemachten Ködern aus der ganzen Welt, die in ihrem Aussehen und ihrer Detailtreue einzigartig sind. Mittlerweile hat er sein Hobby zum Beruf gemacht und betreibt selbst den Shop shop.red-perch.de, über den er die wunderschönen Köder auch zum Kauf anbietet.

In seinem Bewerbungsvideo für die Wildcard von 7 vs. Wild Staffel 2 zeigt er eindrucksvoll wie er mit einem Messer, etwas Draht und einem Stück Holz einen eigenen Köder zum Angeln von Raubfischen anfertigt. Leider war er mit seiner Bewerbung für die Wildcard ein paar Tage zu spät dran. Für die Anglerfreunde unter euch, die gerade auf der Suche nach neuen einzigartigen Ködern sind, kann ich euch aber das Sortiment vom Red Perch Shop sehr ans Herz legen.

Hier könnt ihr euch seine Bewerbung direkt ansehen:

Liebe Grüße

euer Michael

Fritz Meineckes original Condor Kukri für unter 100 Euro

Hallo ihr Lieben,

aktuell gibt es die original Condor Kukri, die Fritz Meinecke bei 7 vs. Wild Staffel 1 im Einsatz hatte, für unter 100 Euro bei Amazon.
Wer bisher von dem hohen Preis abgeschreckt war, kann das Messer nun mit einem Preisnachlass von 28% erwerben.
Damit zahlt ihr statt dem Listenpreis von 136,83 Euro derzeit nur 97,99 Euro. Der Rabatt ist möglicherweise zeitlich begrenzt. Zögert also nicht zu lange, solltet ihr das Messer erwerben wollen.


Hinweis: Bestellt ihr über den oben genannten Link auf Amazon.de erhalte ich eine Provision. Euch entstehen damit keine erhöhten Kosten, dafür unterstützt ihr aber mein Fanprojekt TheSevenWild.de!

Im Lieferumfang enthalten ist außerdem die passende Lederscheide.

Wichtig: Bitte beachtet aber, dass das Messer gemäß § 42a I Nr.3 WaffG nicht in der Öffentlichkeit geführt werden darf, da die Klingenlänge 12 cm überschreitet! Ausnahmen zum Führen der Klinge in der Öffentlichkeit sind in § 42a II WaffG geregelt. Dazu zählen z.B. auch Bild- und Videoaufnahmen, die ihr mit dem Messer macht. Der Kauf und Besitz des Messer ist aber vollkommen legal!

Liebe Grüße

euer Michael

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